Alles hat seine
Hausordnung

Hausordnung für die Rotkäppchen Erlebniswelt 

Geltungsbereich: Pavillon, Ausstellung und Lichthof sowie die angrenzenden Innen- und Außenbereiche, die für Besucher zugänglich sind.

1. Allgemeines und Öffnungszeiten

Um unseren Gästen und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Ausstellungsstücke zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung dient dazu, den Besuch so angenehm wie möglich zu machen und ist für alle Gäste verbindlich.

Öffnungszeiten

  • April – Oktober: Mo – Di 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr | Mi – Sa 10:00 bis 18:30 Uhr | So und Feiertage 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • November – März: Mo – Di 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr | Mi – Sa 10:00 bis 17:30 Uhr | So und Feiertage 10:00 Uhr bis 10:00 Uhr
  • Schließtage: Weihnachtsfeiertage und Neujahr / Karfreitag / Volkstrauertag / Totensonntag

Abweichungen oder Änderungen vorbehalten. Bitte informieren Sie sich aktuell auf unserer Internetseite unter www.rotkaeppchen.de/erlebniswelt. Letzter Einlass in die Ausstellung und zur Führung ist 60 Minuten vor Schließung. Bei Überfüllung oder aus anderem Anlass kann die Ausstellung ganz oder teilweise für die Gäste gesperrt werden.

2. Gäste

a) Die Hausordnung ist für die Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Geländes der Rotkäppchen Erlebniswelt und den 
zugänglichen Bereichen erkennen die Gäste diese Hausordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

b) Die Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH, vertreten durch die Mitarbeiter:innen der Rotkäppchen Erlebniswelt oder durch beauftragte Dritte, übt das Hausrecht aus. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung dieser Hausordnung zu achten. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

3. Eintrittspreise & Zutritt

a) Die aktuellen Preise sind der Website zu entnehmen.

b) Der Zutritt zur Ausstellung ist nur mit einem gültigen Eintrittsticket gestattet. Die Eintrittstickets sind nicht personalisiert und demnach auch frei übertragbar. Der Erwerb der Eintrittstickets ist vorab online in unserem Ticketshop, an der Verkaufsstelle vor Ort in der Erlebniswelt oder an anderen Vorverkaufsstellen zu erwerben.

c) Kindern unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

d) In erkennbar alkoholisiertem oder berauschtem Zustand ist der Zutritt nicht gestattet. Die Feststellung des alkoholisierten oder berauschten Zustands liegt im billigen Ermessen des Aufsichtspersonals.

e) Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Organisationen oder Unternehmen auf dem Gelände oder in den Räumen der Rotkäppchen Erlebniswelt, die nicht unter den Anwendungsbereich des Versammlungsrechts fallen, sind bei Reservierung oder Erwerb von Eintrittstickets gegenüber der Rotkäppchen Erlebniswelt anzuzeigen. Die Rotkäppchen Erlebniswelt behält sich ein Verbot solcher Veranstaltungen oder Zusammenkünfte im Vorfeld oder tagesaktuell vor; dies gilt insbesondere dann, wenn die in Satz 1 verlangte Anzeige nicht erfolgt ist.

4. Parken und Abstellen von Fahrrädern

a) Auf unserem Parkplatz und den angrenzenden Verkehrsflächen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

b) Um den störungsfreien Verkehr auf unserem Parkplatz zu gewährleisten, müssen die aufgestellten Beschilderungen genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Achten Sie beim Verlassen Ihres Fahrzeugs bitte darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und ggf. Schiebedach geschlossen haben und keine Wertgegenstände sichtbar im Auto zurücklassen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges oder der darin befindlichen Gegenstände durch Dritte übernehmen wir keine Haftung und können auch keinen Ersatz gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Schäden an Ihrem Auto auf Sturm, Feuer, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind.

c) Das Abstellen von Fahrrädern ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fahrradständern auf dem Parkplatz und am Pavillon gestattet.

5. Verhalten

a) Die Gäste werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.

b) Durchgänge, Treppen und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

c) Es ist nicht gestattet, in unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke mit Gegenständen zu hantieren, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten hervorzurufen.

d) Ausstellungsstücke sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nur im Einzelfall und nur dann berührt werden, wenn sie ausdrücklich entsprechend gekennzeichnet sind. Dies schützt sowohl die Ausstellungsstücke als auch die Gäste vor Verletzungen.

e) Es ist nicht gestattet, sich an Ausstellungsstücken, Sockeln und Wänden anzulehnen oder sich darauf zu setzen, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

f) Die Lautstärke sollte auf ein angemessenes Niveau reduziert werden, um andere Gäste nicht zu stören. Respektieren Sie bitte andere Gäste und Gästegruppen.

g) Gästen, die sich nicht an die Hausordnung und die Weisungen des Aufsichtspersonals halten, kann ein Verweis oder ein Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis aus der Rotkäppchen Erlebniswelt besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.

h) Die Gäste haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Eltern haften für ihre Kinder. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen von Alarmeinrichtungen.

6. Sauberkeit & Rauchen

a) Gäste sind angehalten, die Ausstellungsfläche sauber zu halten und Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Dies trägt zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung bei.

b) Rauchen ist in den Räumlichkeiten und der gesamten Ausstellungsfläche verboten. Raucherbereiche befinden sich im Außenbereich und sind entsprechend gekennzeichnet.

7. Kinder und Jugendliche (Jugendschutz) und Haftung

a) Kindern unter 16 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

b) Alkohol wird nur an Personen ab 18 Jahren ausgeschenkt.

c) Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug ist nicht gestattet. Für Schäden, die durch Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten oder die aufsichtspflichtigen Begleiter.

8. Menschen mit Behinderung / Barrierefreiheit

a) Sowohl die interaktive Ausstellung als auch der Pavillon unserer Rotkäppchen Erlebniswelt sind barrierefrei. Für die Nutzung des Fahrstuhls wenden Sie sich bitte vor Ort an das Team der Rotkäppchen Erlebniswelt.

b) Die Anreise für Menschen mit Gehbehinderungen ist mit dem Auto zu empfehlen, da die Rotkäppchen Erlebniswelt nicht direkt an die örtlichen Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel angebunden ist

c) Direkt vor der Rotkäppchen Erlebniswelt befinden sich zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung, die mit einem entsprechendem Ausweis genutzt werden können.

d) Im Bedarfsfall kann ein Leihrollstuhl zur Verfügung gestellt werden. Bitte melden Sie sich dazu am Empfang im Pavillon.

9. Kinderwägen und Rollstühle

a) Rollstühle dürfen im Ausstellungsbereich selbstverständlich genutzt werden. Rollstuhlfahrer:innen wird die Mitnahme einer Begleitperson empfohlen.

b) Die Mitnahme eines Kinderwagens in die Ausstellungsräume ist dann gestattet, wenn der betreffende Gast sicherstellen kann, dass der Kinderwagen nur zum Fahren der Kinder benutzt wird. So ist es z.B. nicht gestattet den Kinderwagen als Gepäckwagen zu verwenden oder ein Kind selbst den Wagen schieben zu lassen. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, die Gäste auf diese Vorschrift hinzuweisen.

10. Garderobe

a) Die Mitnahme von 
- große Rucksäcken, größeren Taschen, 
- Fotokoffern, 
- Stöcken und Stockschirmen,
- sperrigen Gegenständen,
- Fahrrädern, Rollern, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen,
- Sportgeräten
in die Rotkäppchen Erlebniswelt ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind medizinische Gehhilfen. Schließfächer bzw. Abstellmöglichkeiten sind in begrenztem Umfang vorhanden. Hierdurch wird zwischen den Parteien kein Verwahrungsvertrag begründet. 

b) Die Mitnahme kleiner Taschen (bis DIN A4) in die Ausstellungsräume ist erlaubt. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal

c)Die Haftung für Verlust und Beschädigung von abgegebenen Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

d) Die Nutzung der Rotkäppchen Erlebniswelt zur Zurschaustellung und Bewerbung von politischen Symbolen oder Botschaften, Namen von Parteien und politischen Organisationen bedarf vor Betreten des Geländes der Rotkäppchen Erlebniswelt einer schriftlichen Genehmigung der Rotkäppchen Mumm GmbH.

e) Die Schließfächer dürfen nicht zur Aufbewahrung gefährlicher Gegenstände genutzt werden. Dies gilt insbesondere für leicht verderbliche, feuergefährliche, übelriechende Gegenstände sowie leicht brennbare oder ätzende Flüssigkeiten und Waffen aller Art.

f) Die in den Schließfächern verstauten Gegenstände müssen noch am selben Tage bis zur Schließung der Rotkäppchen Erlebniswelt abgeholt und geleert werden. Die Rotkäppchen Sektkellereien GmbH behält sich vor, nicht geleerte Schließfächer zu räumen. Nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsache behandelt. Für einen etwaigen Verlust der Schließfachschlüssel haftet der Besucher in Höhe von 50,00 €.

g) Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Schließfaches besteht nicht. Die Gäste sind verpflichtet, die Fächer in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.

11. Tiere

a) Das Mitführen von Tieren in die Rotkäppchen Erlebniswelt ist untersagt.

b) Dies gilt nicht für Personen in Begleitung von Assistenz- und Blindenhunden. Besucherinnen und Besuchern mit Sehbehinderung empfehlen wir jedoch, die Rotkäppchen Erlebniswelt mit einer Begleitperson zu besuchen.

12. Diebstahl, Vandalismus

a) Die Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH und deren Vertreter sind berechtigt, bei Diebstahlverdacht diesem nachzugehen und gegebenenfalls eine Personen- und Taschenkontrolle vorzunehmen bzw. die dafür zuständigen Stellen zu benachrichtigen.

b) Diebstahl oder Vandalismus jeglicher Art wird nicht toleriert, führt zur sofortigen Verweisung vom Gelände und wird zur Anzeige bei der Polizei. Die Geltendmachung von Schadenersatz bei Schäden an den Ausstellungsstücken oder dem Eigentum der Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH behalten wir uns ausdrücklich vor. Bitte respektieren Sie das Eigentum anderer und helfen Sie uns, die Ausstellung für alle Gäste sicher und intakt zu erhalten.

13. Essen und Trinken

Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Verkostungsräume, Lichthof, Bar und Freifläche) erlaubt. In den Ausstellungsräumen sowie im Sektshop ist das Essen und Trinken nicht erlaubt. Mitgebrachte Speisen dürfen nicht in den Verkostungsräumen oder in der Bar verzehrt werden.

14. Foto und Filmaufnahmen & Berichterstattung

a) Das Filmen und Fotografieren ist ausschließlich zu privaten Zwecken erlaubt. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Gäste und des Personals zu beachten. Die Verwendung von Stativen, die andere Gäste behindern, ist untersagt. Die Gäste sind selbst für die Beachtung und Wahrung des Urheberrechts verantwortlich.

b) Film- und Fotoaufnahmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH erlaubt. Kontaktieren Sie uns gerne unter: erlebniswelt@rotkaeppchen-mumm.de.

c) Das Durchführen von Veranstaltungen (insbesondere öffentlich bekanntgemachten), Werbemaßnahmen, das Verteilen von Flugblättern, Handzetteln und Ähnlichem ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Rotkäppchen Sektkellereien GmbH gestattet.

15. Schlussbestimmungen

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

b) Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Stand 01.01.2024


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